Nach jahrelanger Diskussion war es am 21. April 2017 endlich soweit: Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Die problematischen Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) sind nun in den Anwendungsbereich mit aufgenommen. Neben einem umfassenderen Busgeldkatalog gibt es auch zahlreiche Neuerungen im Bereich der Anlagenplanung und Vereinfachungen beim Prozess der Selbsteinstufung. Nach Erhebungen des Umweltbundesamtes (UBA) sind JGS-Anlagen für 60 Prozent der bei Unfällen freigesetzten Stoffe verantwortlich, obwohl sie unter 4 Prozent der Unfallquellen darstellen. Grund genug bundesweit einheitliche Sicherheitsstandards für die Planung, den Bau und den Betrieb derartiger Anlagen einzuführen. ...