Claudia Kölsche Die Verantwortlichkeit für den sicheren Betriebsablauf trägt die Geschäftsführung. Da diese jedoch nicht alle praktischen Handlungen und Überwachungsaufgaben selbst übernehmen kann, unterstützen Betriebsbeauftragte bei den gesetzlich vorgegebenen Aufgaben. Die Pflicht zur Bestellung von Beauftragten ist von der Art, der Größe (z.B. Umschlags- und Lagermenge) und der Umweltrelevanz der betriebenen Anlagen abhängig. Wenn die Nachricht kommt, dass ein Beauftragter das Unternehmen verlässt oder längerfristig ausfällt, besteht unmittelbarer Handlungsbedarf. Experten aus der Praxis raten, dass spätestens nach einer Vakanz von vier Wochen eine Neuregelung getroffen sein muss. Wobei der Fokus vor allem auf der Festlegung der ...