Im Juni 2017 gab die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Schlussfolgerung des Ausschusses für Risikobeurteilung (RAC) bekannt, dass die verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse die Kriterien der CLP-Verordnung erfüllen, um Titandioxid als Stoff mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung bei Einatmen einzustufen. Wegen des großen Gesprächsbedarfs brachte die Europäische Kommission das Thema beim Treffen der für REACH und CLP zuständigen Behörden, der Expertengruppe "Caracal", im November 2017 vor. Didier Leroy: Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der ECHA hat vorgeschlagen, TiO 2 als einen karzinogenen Stoff der Kategorie 2 bei Einatmen einzustufen. In den meisten Fällen übernimmt die Europäische ...