Das "allgemeine Konzept für das Risikomanagement" - oder auch kurz GRA - wäre im Rahmen der REACH-Verordnung zu verankern. Im neuen Arbeitsprogramm der Kommission ist deren Uberarbeitung auf das 4. Quartal 2023 verschoben. Detaillierte Informationen sind also frühestens nächstes Jahr zu erwarten. Das Papier verdeutlicht, dass ein allgemeingültiger "generischer Risikomanagementansatz" - wie er von Seiten der EU-Kommission skizziert wird - mit dem Management von Risiken durch chemische Gefahrstoffe tatsächlich nichts gemein hat, da er alleine auf die potentielle Gefahr chemischer Stoffe, unabhängig von tatsächlichen schädigenden Wirkungen, abhebt. Zudem wird deutlich gemacht, dass das GRA ...