René Ulbrich, Gert Müller, Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie (BG RCI) Als persönliche Schutzausrüstung (PSA) gilt jede Vorrichtung oder jedes Mittel, das dazu bestimmt ist, von einer Person getragen oder gehalten zu werden, um diese gegen ein oder mehrere Risiken, die ihre Gesundheit und oder Sicherheit gefährden, zu schützen. Ebenfalls dazu zählen austauschbare Bestandteile der PSA, wenn diese für eine einwandfreie Funktion unerlässlich sind. Beispiele für PSA, wie sie in den Mitgliedsbetrieben der BG RCI zum Einsatz kommen, sind: ...