Willi Weßelowscky, Umco Ein europäischer Versender hält die international geltenden Gefahrgutbeförderungsvorschriften für den See- und Luftverkehr ein. Nun stellt sich die Frage, ob er damit alles Notwendige getan hat, um Transportverzögerungen auszuschließen. Der Blick auf die Rechtsentwicklung (Abb. 1) beginnt mit der Inkraftsetzung der nicht verbindlichen Vorschriften für den Straßentransport gefährlicher Güter - JT/T 617 (Regulations concerning road transport of dangerous goods), das sogenannte "Chinesische ADR" durch das Chinesische Ministerium für Transport (MOT) zum 1. Dezember 2018. Gut ein Jahr später zum 1. Januar ...