Jenny Gerstmann, Dr. Clemens Jochem, Umco Je nach Art der Verwendung gelten im Rahmen der Produktmeldung unterschiedliche Meldefristen. Während meldepflichtige gefährliche Gemische für Verbraucher und Gewerbe bis zum 1. Januar 2021 gemeldet werden mussten, ist die Erfüllung der harmonisierten Meldepflicht bei ausschließlich industriell verwendeten Gemischen erst zum 1. Januar 2024 erforderlich. Gemäß REACH-Verordnung sind die Begriffe "gewerblich" und "industriell" nicht eindeutig definiert, wodurch die Zuordnung der zu meldenden Produkte erschwert wird. Da die Verwendungsart eine notwendige Angabe in der Stoffsicherheitsbeurteilung ist, hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in den Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung Anhaltspunkte beschrieben, die bei der ...