Dr. Clemens Jochem und Jenny Gerstmann, Umco Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen und welche Möglichkeiten Ihnen der Anhang VIII der CLP-Verordnung bietet. Zudem betrachten wir das neue ICG-System (Interchangable Components Group) und analysieren es vor dem Hintergrund der Praxistauglichkeit. Sofern Sie gefährliche chemische Gemische als Händler oder Formulierer aus dem Nicht-EU-Ausland importieren, benötigen Sie Rezepturinformationen. Dies kann entweder die 100-%-Rezeptur sein oder Sie müssen für die harmonisierte Produktmeldung auf ein Hilfskonstrukt zurückgreifen. Die Meldung mit Lieferantendaten gemäß Teil B 3.2.2. (c) des Anhang VIII CLP, ist bei Nicht-EU-Lieferanten ...