Aktuell erarbeiten die deutschen Behörden eine Beschränkung, die Verwendungen regulieren soll, die zu einer Emission in die Umwelt führen. Dafür ist ein zweistufiges Verfahren geplant: Zunächst soll geprüft werden, ob das Gemisch/der Artikel einen BPA-Gehalt von max. 10 ppm aufweist. Wenn höhere Gehalte vorhanden sind, soll ein Migrationstest nach beschleunigter Alterung durchgeführt und ein Grenzwert eingehalten werden. Die Einreichung des Beschränkungsdossiers wird im Oktober 2022 erwartet. BPA wird in Farben üblicherweise nicht verwendet, jedoch zur Herstellung von Epoxidharzen. Ein Grenzwert von 10 ppm wäre in Epoxy-Festharzen, die gerade für Pulverlacke eine wichtige Rolle spielen, ...