Nicolás Fuentes, FEICA Wie bereits im Artikel "Harmonisierte Mitteilungspflichten für gefährliche Gemische" in FARBE UND LACK 7/2017 von Janice Robinson vom europäischen Dachverband der Lack- und Farbenhersteller CEPE erwähnt, ist der Termin für die Meldung gefährlicher Mischungen, die an Verbraucher abgegeben werden, der 1. Januar 2020. Am 1. Januar 2021 und 2024 werden phasenweise weitere Termine in Kraft treten für die Meldung von Gemischen, die für den gewerblichen und industriellen Gebrauch bestimmt sind (obwohl bestehende Meldungen nach früheren Regeln bis zum 1. Januar 2025 gültig bleiben, wenn sie ...