Dr. Mandy Schneider, Umco Silber wird aufgrund seiner antimikrobiellen Wirkung vielfältig in Farben und Lacken eingesetzt und fällt regulatorisch in der Biozid-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012, BPR) unter die Produktart 2 (Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind). Im Fall von Silber wurde bereits im Jahr 2020 ein Entwurf eines sog. CLH-Reportes (Proposal for Harmonised Classification and Labelling) der bewertenden Behörde, in diesem Fall Schweden, beim Ausschuss für Risikobewertung (Risk Assessment Committee, RAC) eingereicht. Der RAC hat im Rahmen seiner Arbeit daraufhin zahlreiche toxikologische ...