Die im Dezember 2018 beschlossenen neuen Kriterien für das RAL UZ 102 ("Blauer Engel") - "Emissionsarme Innenwandfarben" legen fest, dass bei bestimmungsgemäßen Produkten ein Einsatz von Topf- und Filmkonservierung nicht mehr zulässig ist. Über Vorprodukte (Rohstoffe) dürfen lediglich geringe Mengen von Bioziden eingetragen werden: weniger als 0,5 ppm Chlormethylisothiazolinon (CIT), 1,5 ppm Methylisothiazolinon (MIT), 10 ppm Benzisothiazolinon (BIT), sowie 10 ppm freies Formaldehyd. In einer kürzlich im Magazin Öko-Test veröffentlichten Untersuchung von konservierungsmittelfreien Innenwandfarben [1] schnitten insgesamt neun der zehn getesteten Wandfarben mit dem Urteil "sehr gut" ab. Dabei wies der überwiegende Teil (acht von zehn) ein Deckvermögen der Klasse ...