Dr. Heike Liewald, Giuliana Beck, Verband der Mineralfarbenindustrie e.V. Im Mai 2016 legte die französische Behörde ANSES der europäischen Chemikalienbehörde ECHA ihren Vorschlag zur Einstufung von Titandioxid als Karzinogen, Kategorie 1B, beim Einatmen vor. Das zuständige EU-Komitee zur Risikobewertung RAC erkannte zwar die Problematik beim Einatmen feiner Stäube, sah die Datenlage jedoch nicht als ausreichend an, da die Studien an Ratten mit Überladung der Lungen nicht auf den Menschen übertragbar sind. Das RAC empfahl daher im September 2017 eine Einstufung als Krebsverdachtsstoff (Karzinogen Kategorie 2). Im November 2017 starteten damit die Regulierungsberatungen auf EU-Ebene. In den darauffolgenden Sitzungen ...