FARBE UND LACK - 27.04.2018 | VERBÄNDE

3 Fragen an Michel Wilckens, Vorsitzender der VdL-Arbeitsgruppe Schiffsfarben

Die EU-Biozidprodukteverordnung stellt die Produzenten von Schiffsfarben vor große administrative und finanzielle Herausforderungen. Dies gilt selbst für größere Unternehmen, aber insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU). Bewuchsschutzfarben für die weltweite Berufsschifffahrt sind nach wie vor zu weit über 90 Prozent biozidhaltig. Alle im Markt befindlichen biozidhaltigen Produkte, die künftig in Europa vermarktet werden sollen, müssen in einem aufwendigen Verfahren neu zugelassen werden. Neben der zentralen Zulassung bei der ECHA über eine nationale Zulassungsstelle müssen alle Produkte in jedem Land nochmals für die Vermarktung dort einzeln zugelassen werden. Da die Verfahren und Zulassungsprocedere von Land zu Land recht unterschiedlich sind ...
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