Wir müssen immer öfter und schneller auf gesetzliche Änderungen reagieren, die uns durch REACH, CLP und die Biozid-Verordnung auferlegt werden - und das unter enormem Zeitdruck mit geringen Kapazitäten. Es sind nicht allein die gesetzlichen Anforderungen: Die durch die Diskussion über Stoffe und Stoffklassen aufkommende Verunsicherung am Markt ruft Rückfragen von Kunden und aus allen Unternehmensteilen hervor - von der Entwicklung über Produktmanagement und Marketing bis hin zur Produktion. Beispiele sind die Einstufung von Titandioxid und anderen pulverförmigen Stoffen, die bedrohlichen Beschränkungen für Topfkonservierer und Filmschutzmittel sowie die Meldepflicht nach Art. 45 CLP verbunden mit dem Unique Formula Identifier (UFI) ...