Der VdL hat Richtlinien erstellt, um die Definition technischer Sachverhalte zu vereinheitlichen und eine Standardisierung innerhalb der Branche zu ermöglichen. Die 5. Revision der VdL-Richtlinie 01 repräsentiert für Beschichtungsstoffe den aktuellen Stand der Technik. Neben der Selbstverpflichtung zum Verzicht auf gesundheitsbedenkliche Inhaltsstoffe, wie Schwermetalle und Weichmacher, wurden vor allem Begriffe zur Auslobung von Eigenschaften der Beschichtungsstoffe klarer definiert bzw. neu aufgenommen. Zudem bietet die Richtlinie nun zum ersten Mal klare Anweisungen für die Volldeklaration von Inhaltsstoffen. Diese gehen, im Sinne des Verbraucherschutzes, weit über die bisherigen Angaben hinaus. Die Richtlinie enthält exakte Handlungsanleitungen, wie ...