Die Kommission hat die Einstufung zuletzt noch einmal erweitert: Danach soll nicht nur pulverförmiges Titandioxid als Gefahrstoff eingestuft werden. Vielmehr gilt die Einstufung auch für pulverförmige Gemische, deren Partikel Titandioxid enthalten, wenn der Titandioxid-Anteil 1 % oder mehr beträgt. Davon sind insbesondere die Pulverlacke betroffen, aber auch Trockenmischungen für Putze und Mörtel. Diese Produkte müssen ab Sommer 2021 neben dem Gefahren-Piktogramm GHS08 den Hinweis "Kann vermutlich Krebs erzeugen durch Einatmen" tragen. Neben der Einstufung soll für flüssige Farben, Lacke und Druckfarben ein Warnhinweis obligatorisch werden, der vor dem Sprühen warnt, auch wenn die Produkte gar nicht für Sprühanwendungen geeignet sind. ...