Klaus Reinhold, tätig im Geschäftsbereich Bauchemie der Worlée Chemie GmbH, erklärt die Problematik bei Addukthärtern und mögliche Konsequenzen für Kunden. Zudem zieht er Bilanz nach zehn Jahren REACH-Verordnung für die Bauchemikalienbranche. Klaus Reinhold: Zur Erreichung bestimmter Eigenschaften bei Epoxidharzhärtern ist eine Adduktierung der verwendeten Amine notwendig. Dabei werden zu einem oder mehreren Aminen epoxidgruppenhaltige Verbindungen, wie beispielsweise Bisphenol-A-diglycidylether, zugegeben. Hierbei entstehen bei der aktuellen Vorgehensweise, gemäß REACH, neue nichtpolymere Stoffe, die entsprechend registriert werden müssen. Um den Registrierungsaufwand und die damit verbundenen Kosten in Grenzen zu halten, hat sich die Industrie mit der ECHA ...