In Europa werden mehr als eine Million Tonnen Titandioxid (EC 236-675-5, CAS 13463-67-7) eingesetzt. Knapp 90 % des Titandioxids wird als Weißpigment für die Einfärbung von Lacken, Farben und Druckfarben sowie Kunststoffen und Papier verwendet. Beim Einsatz von pulverförmigem Titandioxid ist aktuell der allgemein geltende Grenzwert für Staub von 10 mg/m Umgebungsluft einzuhalten, und es wird zum Eigenschutz empfohlen, eine Feinstaubmaske der Klasse FFP3 zu tragen. Titandioxid ist bisher weder als Gefahrstoff eingestuft noch unterliegt es einer Kennzeichnungspflicht. Hinsichtlich der inhalativen Aufnahme ist die EU-Kommission dem Vorschlag des Risikobewertungsausschusses (RAC) der ...