Regularien // Am 1. Oktober 2021 sind neue EU-Regelungen in Kraft getreten, wonach Gemische, die Titandioxid enthalten, mit bestimmten Gefahrenhinweisen gekennzeichnet werden müssen. Mehrere Unternehmen, darunter Unternehmen der Lack- und Druckfarbenindustrie, hielten eine gerichtliche Uberprüfung dieser EU-Regulierung für angebracht. Als Streithelfer haben sich an den insgesamt drei Gerichtsverfahren neben Europäischem Parlament und Rat auch mehrere Mitgliedstaaten und weitere Unternehmen beteiligt. Neben verfahrensrechtlichen Fehlern rügten die Unternehmen der Lack- und Druckfarbenindustrie insbesondere die unzureichende wissenschaftliche Grundlage für die Einstufung, wie auch die mangelhafte Folgenabschätzung der Regulierung. Es wären weniger einschneidende Maßnahmen möglich gewesen, die im Ergebnis einen besseren Schutz ermöglichen würden ...