Hans-Helmuth Schmidt: Durch dieses letztinstanzliche unverrückbare Urteil wird deutlich, dass es durchaus Sinn macht, gegen Entscheidungen, Gesetze und Verordnungen - wenn man die Sinnhaftigkeit berechtigt infragestellt - vorzugehen. Es schien während der fünfjährigen Verfahrenslaufzeit durch zwei Instanzen so, dass auch das europäische Rechtssystem vorsätzlich politisch getrieben agiert. Diese Sorge war dann glücklicher- und erstaunlicherweise in unserem Fall letztendlich unberechtigt. Robin van der Hout: Aus rechtlicher Perspektive handelt es sich um ein interessantes Urteil des Europäischen Gerichtshofes, welches über den Einzelfall hinausreicht und auch über die hier betroffene Branche. Letztlich ging es um die Grundsatzfrage, wie weit ...