Jenny Gerstmann, Dr. Clemens Jochem, Umco Neben der harmonisierten Produktmeldung sind in mehreren Ländern weitere nationale Zusatzpflichten zu erfüllen, die über die Anforderungen des Anhang VIII der CLP-Verordnung (CLP VO) hinausgehen. Auch das Thema Notrufnummer im Sicherheitsdatenblatt (SDB), die Ubermittlung an die dort genannten Notrufnummernbetreiber und die ggf. in diesem Zusammenhang anfallenden zusätzlichen Gebühren und Prozessaufwände, sind durch die harmonisierte Produktmeldung nur teilweise abgedeckt. Wir geben einen Uberblick und gehen auf die Sonderwege einzelner europäischer Staaten im Detail ein. Während sich die harmonisierte Produktmeldung auf den Artikel 45 im Zusammenhang mit dem ...