Kerstin Heitmann, UMCO Nur wer bis zu diesem Zeitpunkt Registrierungsdossiers für seine hergestellten bzw. importierten Stoffe eingereicht hat, darf diese Stoffe auch weiterhin herstellen oder importieren (von einigen Ausnahmen abgesehen). Um die Verfügbarkeit wichtiger Rohstoffe für die Lieferketten sicherzustellen, kam die ECHA vielen Registranten auf den letzten Metern noch entgegen. Sie akzeptierte auch unvollständig eingereichte Dossiers vorläufig, wenn die betroffenen Unternehmen begründen konnten, warum sie ein Dossier nicht mehr fertigstellen konnten, z. B. weil Labore aufgrund der hohen Anfrage Aufträge nicht mehr rechtzeitig bearbeiten konnten. In diesen Fällen müssen die Registranten innerhalb einer weiteren Frist die Dossiers vervollständigen, ...