Dr. Dieter Drohmann, Chemservice Vergleichbar mit REACH, werden die Verantwortlichkeiten für die Bewertung der inhärenten Eigenschaften sowie die Gefahren-, Risiko- und Expositionsbewertung auf die Industrie - also den Hersteller und Importeur - verlagert. Während Altstoffe (d.h. die in das neu aufgesetzte Inventar gelistet wurden) nur zu melden sind, müssen Neustoffe registriert werden, sobald sie in einer Formulierung den Schwellenwert von 0.1 % überschreiten. Diese Registrierung ist obligatorisch und unabhängig von bestimmten Mengenbändern. Die Informationsanforderungen für die Registrierung neuer Chemikalien entsprechen im Wesentlichen dem Anhang VIII von REACH. Daneben sind, vergleichbar mit dem REACH-Chemikaliensicherheitsbericht (CSR), Informationen über physikalisch-chemische Eigenschaften, ...