Der Anhang VIII der CLP-Verordnung beschreibt die harmonisierte Meldepflicht aller als gesundheitlich gefährlich eingestuften Gemische an die Giftinformationszentren als Basis der Notfallberatung. Allerdings zeigt eine Studie, dass die Farbenindustrie extrem betroffen ist - hiernach könnte die Zahl der Neuanmeldungen der Hersteller um das 300-fache ansteigen, das wären ca. 11 Mio. Meldungen nur in Deutschland. Mittels der "Austauschbaren Komponentengruppen" können Komponenten in der Rezeptur untereinander ausgetauscht werden, ohne dass eine Aktualisierung der Meldung und des Rezepturidentifikators (UFI) notwendig wird. Das ist z.B. wichtig, wenn derselbe Rohstoff von unterschiedlichen Lieferanten bezogen wird. Zudem wurde die CLP-Verordnung ...