3 Fragen an ... Kathrin Mohr, Referentin mit Schwerpunkt Umweltrecht, Pulverlacke und Druckfarben im VdL Die Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS) hatte 2014 die Einstufung von Azofarbstoffen und verschiedener Azopigmente in die höchste Wassergefährdungsklasse nach AwSV beschlossen. Die Einstufung als stark wassergefährdend basierte auf dem entsprechenden MAK-Eintrag. Die grundlegend unterschiedlichen Eigenschaften der Azopigmente im Vergleich zu Azofarbstoffen blieben dabei unberücksichtigt. Der MAK-Eintrag wurde nun auf Anregung der Industrie anhand von wissenschaftlichen Daten zu den Pigmenten überarbeitet. Hierdurch konnten die drei Gelbpigmente bezüglich ihrer Wassergefährdung neu bewertet werden und sind so ...